Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export sowie der Handel, Vertrieb und die Vermittlung von Waren verschiedener Art, insbesondere und vornehmlich von Industriewerkzeugen und Verbrauchsmaterialien, soweit nach dem Gesetz hierzu keine gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist;
ferner die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Produktentwicklung unter Ausschluss der Rechts- und Steuerberatung, soweit nach dem Gesetz hierzu keine gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist.