Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen.
Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen oder andere Unternehmen zu erwerben, zu gründen, zu mieten bzw. pachten oder in sonstiger Weise zu übernehmen sowie sämtliche einschlägige Geschäfte zu betreiben, die geeignet erscheinen, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.