| Gegenstand | Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen.
Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen oder andere Unternehmen zu erwerben, zu gründen, zu mieten bzw. pachten oder in sonstiger Weise zu übernehmen sowie sämtliche einschlägige Geschäfte zu betreiben, die geeignet erscheinen, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |