| Gegenstand | Die Förderung der Erziehung, der Bildung, der Jugendhilfe sowie des bürgerschaftlichen Engagements.
Die Gesellschaft verwirklicht den Zweck der Gemeinnützigkeit durch
a)
die Förderung und Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen einschließlich sozialpädagogischer Begleitung mit dem Ziel der Vermittlung in Arbeit
b)
die Hilfe und Unterstützung von jungen Menschen unter Berücksichtigung ihrer Familien und die Förderung ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung
c)
die Durchführung von Jugendhilfemaßnahmen, u.a.:
- Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)
- Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
- Förderung der Erziehung in der Familie
(§ 16 SGB VIII)
- Hilfen zur Erziehung (§§ 27ff. SGB VIII)
- Beratung und Unterstützung von
Alleinerziehenden (§ 52a SGB VIII)
d)
die Durchführung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Arbeit. |