Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der ausschließliche Geschäftszweck der Gesellschaft liegt in der Durchführung von Verbriefungstransaktionen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Verbriefungszweckgesellschaft gemäß Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 66 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist auf die Ausgabe von Schuldverschreibungen, die Aufnahme von Krediten, den Abschluss von Sicherungsgeschäften sowie alle Hilfsgeschäfte beschränkt, um Forderungen eines Originators zu erwerben oder mit solchen Forderungen verbundene Risiken zu übernehmen. Bank-, Wertpapier- und Börsengeschäfte, die einer Konzession als Kreditinstitut gemäß § 32 KWG bedürfen, sind ausgeschlossen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erfolgt unter Einhaltung der für Verbriefungszweckgesellschaften jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (einschließlich des Bankgeheimnisses gemäß § 38 des österreichischen Bankwesengesetzes).