Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiliung an anderen Unternehmen, das Halten und das Verwalten von solchen Beteiligungen, der An- und Verkauf von Unternehmen, der Erwerb von Immobilien, die Beratung von Immobilieninvestoren sowie die technische und kaufmännische Überwachung, die Koordination und die Steuerung von Baumaßnahmen und Bauabläufen.
Ausgenommen hiervon ist die Erbringung aller erlaubnispflichtigen Dienstleistungen.