Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Import sowie der Einzel- und der Großhandel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren, insbesondere orientalischen Spezialitäten und Lebensmitteln und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.