| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch als Dienstleistung für Dritte. |