| Gegenstand | Der Erwerb, die Entwicklung, die Errichtung und der Verkauf von Immobilien und sonstigen Beteiligungen an Immobilienprojekten
sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Der Handel sowie der Ex- und Import mit und von Waren verschiedener Art, insbesondere mit und von
Lebensmitteln, Maschinen, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des medizinischen, zahnmedizinischen und Sanitätsbedarfs.
Ausgeschlossen sind Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen oder die nach dem Kreditwesengesetz als Bankgeschäfte erlaubnispflichtig sind. |