Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Errichtung und der Verkauf von Immobilien und sonstigen Beteiligungen an Immobilienprojekten
sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Der Handel sowie der Ex- und Import mit und von Waren verschiedener Art, insbesondere mit und von
Lebensmitteln, Maschinen, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des medizinischen, zahnmedizinischen und Sanitätsbedarfs.
Ausgeschlossen sind Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen oder die nach dem Kreditwesengesetz als Bankgeschäfte erlaubnispflichtig sind.