| Gegenstand | Der Handel mit Schmuck, Uhren, Zubehör, Accessoires und ähnlichem sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst-, Service- und Werkleistungen.
Nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind solche Geschäfte, für die eine besondere staatliche Genehmigung erforderlich ist. |