Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens,
die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie gegebenenfalls die Übernahme deren Geschäftsführung.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.