| Gegenstand | Der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, insbesondere der Augenheilkunde, einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte bzw. besondere Versorgung. |