| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
- von Bildung,
- von Kunst und Kultur,
- der Entwicklungszusammenarbeit
- der internationalen Gesinnung und Toleranz sowie des Völkerverständigungsgedankens besonders auf den Gebieten der Kultur.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
- Die Aus- und Weiterbildung von
Mediengestaltern und Fachleuten für
die Bereiche Film, Fernsehen und
Internet mit dem Ziel, jungen
Menschen, vor allem in Afrika,
die Möglichkeit zu geben,
sich zu qualifizieren, zu
professionalisieren
und sich dadurch in der
Medienwirtschaft
und in der Medienkultur zu etablieren.
Die Gesellschaft entwickelt dazu die
Konzepte, Materialien und Strukturen
der Ausbildung.
Sie orientiert sich an den Grundsätzen
der demokratischen Medien- und
Ausbildungskultur in Deutschland und
achtet regionale und traditionelle
Gegebenheiten.
- Die Förderung der darstellenden Kunst
durch Workshops und begleitende
Selbststudienangebote sowie
der Film- und Medienkultur durch
Filmvorführungen, Vorträge,
Publikationen, Konferenzen und
Studienmaterial, um Teilnehmenden
die Möglichkeit zur eigenen
künstlerischen
Tätigkeit zu bieten und Interessierte
an die Bereiche von Kunst sowie
Film- und Medienkultur heranzuführen.
- Den Ausbau der
Entwicklungszusammenarbeit durch
Initiierung und Betreuung von Film-,
Medien- und Kunstprojekten zur
wirtschaftlichen und kulturellen
Förderung der zu unterstützenden
Partner. Dies geschieht besonders
durch Mentoring der zu fördernden
Film- und Medienschaffenden sowie
durch Beratung bei ihrer
Professionalisierung und der Schaffung
von Arbeitsplätzen, durch Bereitstellung
von technischen Hilfsmitteln und
durch Vermittlung von Stipendien.
- Die Verbreitung von Film- und
Medienprojekten zur Förderung der
internationalen Gesinnung und
Toleranz sowie des
Völkerverständigungsgedankens.
Die Gesellschaft entwickelt und
unterstützt dazu Projekte und
Kooperationen auf nationaler und
internationaler Ebene, insbesondere
mit Künstlern, interkulturellen
Einrichtungen, staatlichen Institutionen
und Behörden und entwickelt
Aktivitäten,
die zu zwischenmenschlichen
Begegnungen der Angehörigen
verschiedener Völker beitragen,
die das Wissen über andere Völker
mehren und die Einsicht in die
Vorteile friedlichen Zusammenlebens
fördern und den Beteiligten und
Interessierten die Lebensweise
anderer Völker nahebringen.
Sie schließt Bestrebungen im
Sinne des § 4 BVerfSchG sowie
Vorhaben und Motive, die der
Völkerverständigung zuwiderlaufen,
grundlegend und konsequent aus. |