Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, die Entwicklung, der Erwerb, die Bewirtschaftung, insbesondere Vermietung, die Verwaltung und der Verkauf von Grundstücken, u. a. belegen im Mittelweg, und Immobilien
sowie die Durchführung von Beratungstätigkeiten aller Art, soweit nicht genehmigungsbedürftige Tätigkeiten, insbesondere nach
§ 34 c GewO, betroffen sind.