| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist Erwerb, Verwaltung und Vermittlung von Immobilien, Grundstücken sowie Teilen davon. Innerhalb dieser Grenzen kann das Unternehmen alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Unternehmen jeder Art zu errichten, zu erwerben und zu veräußern, sowie Zweigniederlassungen zu errichten. |