Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Erwerb, Verwaltung und Vermittlung von Immobilien, Grundstücken sowie Teilen davon. Innerhalb dieser Grenzen kann das Unternehmen alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Unternehmen jeder Art zu errichten, zu erwerben und zu veräußern, sowie Zweigniederlassungen zu errichten.