Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb von Internetplattformen, insbesondere auf dem Gebiet der Zimmer- und Appartementsvermittlung sowie jede andere geschäftliche Tätigkeit in diesem Bereich, für die es keiner besonderen Erlaubnis bedarf.
Die Gesellschaft wird keine Geschäfte ausüben, die einer Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen.