| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines
Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) i.S.d. § 95 SGB V im Rahmen der
vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen
ärztlichen Tätigkeit. Kooperationen mit anderen Leistungserbringern im
Gesundheitswesen werden ermöglicht.
Die Gesellschaft ist berechtigt, MVZ an unterschiedlichen Standorten - soweit
eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht - auch außerhalb der
Gemeindegrenzen der Stadt Baruth/ Mark - als eigenständige Betriebsstätten
zu betreiben, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen
und sonstige medizinische (u.a. pflegerische oder therapeutische) Leistungen
zu erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen.
Die Gesellschaft kann sich - soweit eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage
besteht - an anderen Gesellschaften beteiligen, andere Gesellschaften und
Praxen erwerben oder Gesellschaften gründen und Zweigniederlassungen
einrichten. Sofern aus kommunalrechtlicher Sicht keine selbstschuldnerische
Bürgschaft nach § 95 Abs. 6 SGB V abgegeben werden kann, erbringt die
Gesellschaft andere Sicherheitsleistungen nach § 232 BGB.
Die Gesellschaft fördert junge Ärztinnen und Ärzte, indem sie ihnen den Einstieg
in den hausärztlichen Dienst im Angestelltenverhältnis ermöglicht sowie ihnen
die Möglichkeit gibt, den praktischen Teil ihrer Facharztausbildung zu erbringen.
Die Förderung kann auch schon während des Studiums der Humanmedizin
einsetzen und auch finanzieller Art sein.
Die Förderung nach Absatz 4 kann sich auch auf nichtärztliche Berufe im
Gesundheitswesen erstrecken.
Die Gesellschaft fördert den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Daseinsfürsorge und des
Gemeinwohls. Hierunter fallen auch Beteiligungen an eigenen oder fremden
Hilfsprojekten. |