| Gegenstand | Das Halten, die Entwicklung, die Bebauung, Vermietung und Verwertung von eigenen Grundstücken und alle damit zusammenhängenden Geschäfte,
erlaubnispflichtige Tätigkeiten jedoch erst nach Vorliegen entsprechender Erlaubnisse.
Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu |