Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von betrieblichen und privaten Versicherungen,
der gesetzlichen Krankenversicherung
sowie die Vermittlung von Bausparverträgen mit Ausnahme der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternahmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehemnsverträge abzuschließen und alle Geschäfte zu betreiben, die den Unternehmenszweck fördern.