| Gegenstand | Die Vermittlung von betrieblichen und privaten Versicherungen,
der gesetzlichen Krankenversicherung
sowie die Vermittlung von Bausparverträgen mit Ausnahme der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternahmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehemnsverträge abzuschließen und alle Geschäfte zu betreiben, die den Unternehmenszweck fördern. |