Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Das Erstellen und Betreiben von digitalen Anwendungen und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.