Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken (insbesondere in Frankfurt) sowie
die Planung, die Errichtung, die Sanierung, die Erhaltung, die Verpachtung, die Vermietung, die Verwaltung und die Vermarktung von Gebäuden für eigene oder fremde Rechnungen;
die kaufmännische und technische Betreuung und Verwaltung von Bauvorhaben;
die Bauträgertätigkeit,
die Baubetreuung sowie
der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen jeder Art und
die Verwaltung eigenen Vermögens.