| Gegenstand | Die Erstellung und der Verkauf von Wohneigentum, der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung Immobilien jeglicher Art und Nutzung sowie Bauträgertätigkeiten gem. § 34c GewO, ferner der Abschluss von Verträgen (Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss) über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume (nach § 34c Abs. 1 Nr. 1a GewO). |