Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen - auch als stiller Gesellschafter oder in ähnlicher Rechtsstellung - an vornehmlich inländischen, mittelständischen Unternehmen.