Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleitung für Dritte und unter Ausschluss des KWG.
Insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenem Immobilienvermögen sowie von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
Darüber hinaus sind alle Tätigkeiten erlaubt, welche der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt.