| Gegenstand | Die Verwaltung von eigenem Vermögen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleitung für Dritte und unter Ausschluss des KWG.
Insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenem Immobilienvermögen sowie von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
Darüber hinaus sind alle Tätigkeiten erlaubt, welche der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt. |