Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt und befugt ist, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Jede Art von Abrisstätigkeit, insbesondere Rückbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Entsorungsarbeiten und Schadstoffsanierung sowie die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG