Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
Das Halten und das Verwalten eigenen Vermögens sowie
die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere auch die Beteiligung an Kommanditgesellschaften als persönlich haftender Gesellschafter sowie
die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung.