Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie
das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht für Dritte.