| Gegenstand | Die erlaubnisfreie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere (i) die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie (ii) der Erwerb, die Bebauung, die Vermietung, die Veräußerung von bebauten oder unbebauten Grundstücken; genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. |