| Gegenstand | Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung
a) von Kunst und Kultur;
b) von Erziehung und Bildung;
c) des Umweltschutzes;
d) der internationalen Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- die finanzielle Unterstützung, Erstellung und Durchführung von Dokumentar-, Kurz- und Langfilmen sowie die Entwicklung, die Erstellung und den Einsatz spielebasierter MuItimedia-Anwendungen und öffentlichen künstlerischen Ausstellungen über Kulturen und Völker aus Regionen, deren Ökosysteme bedroht sind, insbesondere über deren Jugendliche und Kinder;
- die Förderung von Wissensvermittlung und den Erhalt der teilweise vom Aussterben bedrohten Sprachen und Kulturen, insbesondere durch Erzählen und Verbreiten von Geschichten aus Sicht der betroffenen Völker und in deren Sprache; auch im Wege der Entwicklung, der Erstellung und des Einsatzes spielebasierter MuItimedia-Anwendungen
- die Entwicklung und Förderung von Umweltbewusstsein sowie die Erhaltung des natürlichen Lebensraumes von Völkern aus ihrer Umwelt und ihrer damit verbundenen Bedrohung der Ökosysteme; insbesondere im Wege der durch Dokumentar-, Kurz- und Langfilme, spielebasierter Multimedia-Anwendungen und Kunstausstellungen vermittelten Sensibilisierung für die Notwendigkeit des Umwelt- und Ressourcenschutzes;
- die Wissenserweiterung und das gegenseitige Kennenlernen verschiedener Völker im Wege der Analyse, Aufarbeitung und Verbreitung von Geschichten von und über Völker aus Regionen, deren Ökosysteme bedroht sind, insbesondere durch filmische und künstlerische Darstellungen sowie spielebasierte MuItimedia-Anwendungen.
Zu diesem Zweck kann die Körperschaft auch eine eigene Film-Infrastruktur zur Herstellung von Filmen und Ausstellungen entwickeln und das Marketing dem Satzungszweck entsprechender Ausstellungen betreiben.
Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für steuerbegünstigte Körperschaften zur Verfolgung der unter vorstehendem Absatz (2) angegebenen Zwecke im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO.
Der Gesellschaft steht es frei, durch nur einen Teil der aufgezählten Maßnahmen ihrem Zweck nachzukommen. |