| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind:
- Förderung des Wohlfahrtswesens
durch Förderung der Inklusion gem.
Art. 19 der
UN Behindertenrechtskonvention
- Förderung des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege
- Förderung der Religion.
Der Satzungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
Die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes "Glauer Hof" durch Instandsetzung und Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz in der Weise, dass die denkmalgeschützten Elemente in enger Abstimmung der zuständigen Fachbehörde bestmöglich erhalten und saniert werden. Es sollen Wohnungen für Menschen mit und ohne Behinderungen geschaffen werden, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Förderung der Friedensstadt "Joseph Weißenberg" als christlich-soziales Gemeinwesen mit ihren religiösen, sozialen und medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Einrichtungen durch die bauliche Erhaltung und soziale Nutzung des "Glauer Hofs" als eines der ersten und zentralsten Gebäude der Friedensstadt.
Förderung der Inklusion durch Schaffung von behindertengerechten und barrierefreien Apartements für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen und durch eine Auswahl der späteren Mieter, die ein gemeinsames Leben und gegenseitige Hilfestellungen wahrscheinlich erscheinen lassen.
Betreiben des denkmalgeschützten Glauer Hofs als Inklusives Wohnprojekt für Menschen mit und ohne Handicap unter einem Dach. Mietinteressenten mit Behinderungen werden Vorrang bei der Vermietung der Wohnungen eingeräumt gegenüber Mietinteressenten ohne Behinderungen. Die Miethöhe für die behindertengerechten Wohnungen wird an den finanziellen Möglichkeiten von behinderten Mietern (z.B. mit Blick auf das BSHG) ausgerichtet.
Förderung des religiösen Austauschs und des sozialen Zusammenlebens im Sinne des Kirchengründers Joseph Weißenberg durch die Möglichkeit der Nutzung der sozialen Infrastruktur der Friedensstadt. |