| Gegenstand | - Die Entwicklung , An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, wohnwirtschaftlich und gewerblich genutzte Immobilien,
- die Verwaltung eigenen Vermögens,
jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern. |