Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung sowie die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung.
Die Gesellschaft kann sich auf der Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung an anderen Unternehmen beteiligen, diese erwerben und die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen.