Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Ankauf, Entwicklung und Verwaltung sowie Verkauf von Grundstücken, Grundstücksrechten, Forderungen und Grundstücksgesellschaften.
Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig und nützlich erscheinen.
Die Gesellschaft ist befugt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art selbst zu gründen, zu übernehmen oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und der Gewerbeordnung, sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.