| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist der Ankauf, Entwicklung und Verwaltung sowie Verkauf von Grundstücken, Grundstücksrechten, Forderungen und Grundstücksgesellschaften.
Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig und nützlich erscheinen.
Die Gesellschaft ist befugt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art selbst zu gründen, zu übernehmen oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und der Gewerbeordnung, sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens. |