| Gegenstand | Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie
die Verwaltung von eigenem Vermögen und
die Erbringung von Management-, IT- und Beratungsleistungen im unternehmerischen Bereich an verbundene Unternehmen.
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.
Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und andere Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, erwerben, pachten oder sich selbst an solchen Unternehmen beteiligen. |