Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie
die Verwaltung von eigenem Vermögen und
die Erbringung von Management-, IT- und Beratungsleistungen im unternehmerischen Bereich an verbundene Unternehmen.
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.
Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und andere Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, erwerben, pachten oder sich selbst an solchen Unternehmen beteiligen.