Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens 3 und höchstens 11 Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates allein vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft als Vorsitzende des Verwaltungsrates allein zu vertreten und als ständige Vertreterin die Zweigniederlassung allein zu vertreten
Handel in Deutschland und in seinen angrenzenden Nachbarländern mit Badezimmerartikeln, die in Italien oder anderen Ländern hergestellt werden, sowie Handel mit anderen Haushaltsartikeln.