| Gegenstand | Zweck der Körperschaft ist die Förderung:
- der Jugend- und Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO), durch
Förderung und Organisation von Kursen
und Weiterbildung, Unterhaltung eines
Kindergartens und Erholungsheimes,
Forschung über Auswirkungen von
Missbrauch auf den Einzelnen und die
Gesellschaft, und Öffentlichkeitsarbeit;
- die Förderung des Sports, durch
Unterstützung unterpriviligierter
Athleten
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 52 AO);
- des Naturschutzes und Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und
der Naturschutzgesetze der Länder,
des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO).
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Durchführung und
Unterstützung wissenschaftlicher
Forschungsvorhaben und ökologischer,
insbesondere innovativer Projekte;
- der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 18, 20 AO) und
der Förderung des Schutzes von Ehe und
Familie.
Dies wird erreicht durch Unterstützung und
Durchführung von Projekten, die
Kommunikation verbessern, und der
Prävention und Hilfe bei häuslicher Gewalt
dienen. Und auch durch Projekte, die der
Selbstverwirklichung und Weiterbildung
dienen, und den Themenreich Trauma und
Auswirkungen auf die Gesundheit erforschen
und die Opfer unterstützen;
- von Kunst und Kultur
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO),
durch Durchführung und Unterstützung von
Konzert- oder Musikveranstaltungen, Kursen,
Ausstellungen, insbesondere mit Fokus auf
die oben genannten Bereiche;
- durch Förderung und Organisation von Kursen
und Weiterbildung, Unterhaltung eines
Kindergartens und Erholungsheimes,
Forschung über Trauma und Gesundheit und
Hilfe für Opfer in Form von Therapie ect.. |