Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ermittlung von Finanzierungsbedarf und Finanzierungsmöglichkeiten, Strukturierung von Finanzierungsrisiken, Erarbeitung von Absicherungskonzepten für in- und ausländische Risiken, Kontaktaufnahme zu und Vermittlung von finanzierenden Instituten, Unterstützung zu kaufmännischen Aspekten von Finanzierungsvereinbarungen sowie Koordination von Steuerberatern und Juristen zur Umsetzung von Finanzierungen, wobei sich das Angebot ausschließlich an Firmen wendet und jegliche Beratung zu Steuer- oder Rechtsfragen ausgeschlossen wird.