| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die
a) Förderung von Kunst und Kultur,
b) Förderung der Bildung.
Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch:
a) Konzeption, Produktion, Präsentation und
Organisation von Kunstprojekten in den
Genres Bildende Kunst, Darstellende
Kunst/Performance, Film/Video, Fotografie
und Literatur sowie von genreübergreifenden
Projekten.
b) Konzeption und Durchführung von
Veranstaltungen für den Austausch zwischen
Künstlern, Kunstförderern und Zuschauern.
c) Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen zur
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten
auf dem Gebiet des Kulturmanagements.
Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung der Kunst und Kultur durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die diese Mittel zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar und ausschließlich zu verwenden hat. |