Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die
a) Förderung von Kunst und Kultur,
b) Förderung der Bildung.
Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch:
a) Konzeption, Produktion, Präsentation und
Organisation von Kunstprojekten in den
Genres Bildende Kunst, Darstellende
Kunst/Performance, Film/Video, Fotografie
und Literatur sowie von genreübergreifenden
Projekten.
b) Konzeption und Durchführung von
Veranstaltungen für den Austausch zwischen
Künstlern, Kunstförderern und Zuschauern.
c) Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen zur
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten
auf dem Gebiet des Kulturmanagements.
Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung der Kunst und Kultur durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die diese Mittel zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar und ausschließlich zu verwenden hat.