| Gegenstand | - die Entwicklung, der Ankauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten,
- die Verwaltung eigenen Vermögens,
- die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte,
- die Projektentwicklung,
- die Verwaltung sowie die Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern |