Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bewirtschaftung des Bodens und die Haltung von Tieren, die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse jedweder Art, die Lagerung und/oder Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Zucht und Vermehrung von Schweinen, Rindern und Geflügel und die Erbringung von landeskulturellen Leistungen sowie die Leistung landwirtschaftlicher Lohnarbeit.