Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnispflichtige, gewerbsmäßige Bewachung des Lebens und des Eigentums fremder Personen (§34 a Abs. 1 GewO) und sonstige erlaubnisfreie Sicherheitsdienstleistungen, die mit der gewerbsmäßigen Bewachung im Zusammenhang stehen, weiter die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem, ähnlichen oder fremden Unternehmensgegenstand im In- und Ausland im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie die Übernahme der Geschäftsführung an diesen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss des KWG, sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft.