| Gegenstand | Die Reinigung von Gebäuden.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm förderlich erscheinen.
Die Gesellschaft ist befugt, andere Unternehmen im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben, zu veräußern oder sich an ihnen zu beteiligen sowie Unternehmensverträge aller Art abzuschließen und Kooperationen einzugehen. |