Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung und Verwertung (insbesondere von Grundstücken), von eigenem Vermögen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.