| Gegenstand | Der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, die Bündelung von Warenbestellungen, der Kauf, Verkauf und Verwaltung von Handelsgesellschaften, deren Pacht von Dritten und Verpachtung an Dritte sowie Kauf, Verkauf, Verwaltung, Pacht und Verpachtung von Immobilien.
Genehmigungspflichtige Geschäfte im Sinne des § 34 c GewO sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |