Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, die Bündelung von Warenbestellungen, der Kauf, Verkauf und Verwaltung von Handelsgesellschaften, deren Pacht von Dritten und Verpachtung an Dritte sowie Kauf, Verkauf, Verwaltung, Pacht und Verpachtung von Immobilien.
Genehmigungspflichtige Geschäfte im Sinne des § 34 c GewO sind nicht Gegenstand des Unternehmens.