| Gegenstand | Erbringung von Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen.
Im Rahmen der Beratungsdienstleistungen werden Dritte (Unternehmen) in den Bereichen Verwaltung, Geschäftsbetrieb und Vertrieb unternehmerisch beraten. Es werden keine erlaubnispflichtigen Dienstleistungen erbracht. Im Rahmen der Verwaltungsdienstleistungen (Bürodienstleistungen) werden für Dritte (Unternehmen) vollständige Prozessabläufe im Bereich Verwaltung, Geschäftsbetrieb und Vertrieb erbracht. Es werden keine erlaubnispflichtigen Verwaltungsdienstleistungen erbracht. |