Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Instandhaltung bzw. Instandsetzung von Feuerwehrtechnik, Rettungswagen, Fahrzeugen des Technischen Hilfswerks und sonstigen Hilfsorganisationen;
der Aufbau und die Herstellung von Feuerwehrtechnik und Feuerwehrfahrzeugen;
die Instandhaltung und Instandsetzung von Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeugen;
die Herstellung von Hydraulikschlauchleitungen;
die Wartung und die Instandsetzung hydraulischer Anlagen; die Überprüfung von feuerwehrtechnischen und sonstigen technischen Anlagen und Geräten.
Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, ebenso die Beteiligung an Kommanditgesellschaften zu übernehmen zum Zwecke der persönlichen Haftungsübernahme. Sie darf Vertretungen übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.