| Gegenstand | Die Instandhaltung bzw. Instandsetzung von Feuerwehrtechnik, Rettungswagen, Fahrzeugen des Technischen Hilfswerks und sonstigen Hilfsorganisationen;
der Aufbau und die Herstellung von Feuerwehrtechnik und Feuerwehrfahrzeugen;
die Instandhaltung und Instandsetzung von Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeugen;
die Herstellung von Hydraulikschlauchleitungen;
die Wartung und die Instandsetzung hydraulischer Anlagen; die Überprüfung von feuerwehrtechnischen und sonstigen technischen Anlagen und Geräten.
Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, ebenso die Beteiligung an Kommanditgesellschaften zu übernehmen zum Zwecke der persönlichen Haftungsübernahme. Sie darf Vertretungen übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. |