Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Die Förderung selbständiger REWE-Kaufleute der REWE Nord-Ost eG, die ihren Warenbedarf bei der Gesellschaft, ihren Gesellschaftern, der REWE-Zentralfinanz eG und/oder der REWE - Zentral-Aktiengesellschaft bzw. deren Tochterunternehmen beziehen. REWE-Partnerschafts-Kaufleute/ -Gesellschaften sind selbständige REWE-Kaufleute im Sinne des Gesellschaftsvertrages.