Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Erlaubnispflichte Geschäfte, z.B. nach § 34 c Gewerbeordnung, tätigt die Gesellschaft nur, wenn und soweit sie über eine solche Erlaubnis verfügt.