Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Erwerb und die Veräußerung solcher Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.