Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, das Interimsmanagment und die Übernahme von kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen;
Beratungstätigkeiten, die erlaubnispflichtig oder durch Gesetz einem bestimmten Personenkreis vorbehalten sind, sind ausgeschlossen