Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist - der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumsanteilen sowie grundstücksgleichen Rechten sowie derer Entwicklung, - die Verwaltung des eigenen Vermögens, - die Verwaltung sowie Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grungstücksgleichen Rechten, - die Projektentwicklung von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumsanteilen sowie grundstücksgleichen Rechten sowie die Verwaltung des gesellschaftseigenen Kapitalvermögens.